[ Auszug: (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in
Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der
Erbauseinandersetzu ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]